Die Dokumentation von Angaben einer
Vertrauensperson
ist sinnvoll für die Erhebung des Follow-up. Hiermit wird die
Wahrscheinlichkeit erhöht, Angaben zum Follow-up zu bekommen,
wenn
die Patienten ggf. nur eingeschränkt in der Lage sind, die
Fragen
zu beantworten.
Aus diesem Grund sollte eine Vertrauensperson angegeben werden, die
regelmäßig Kontakt zum Patienten hat und die Fragen
des
Follow-up zum aktuellen Gesundheitsstatus umfassen beantworten kann.
Aus
Gründen der ärztlichen Schweigepflicht, die nur mit
ausdrücklicher Genehmigung
des Patienten Angaben zum Follow-up machen dürfen, sollten
hier möglichst Angehörige
oder vertraute Menschen des Patienten genannt werden.