Auf Wunsch der verantwortlichen Mitarbeiter im Krankenhaus und bei Vorliegen einer Einverständniserklärung des Patienten können die Daten dieses Patienten anonymisiert an das TAVI-Register beim IHF weiter geleitet werden.
Für die Weiterleitung der Daten ist die Unterschrift des Patienten Voraussetzung, die in einer entsprechenden erweiterten Einwilligungserklärung (zum Dt. Aortenklappenregister und TAVI-Register) gegeben wird. An dieser Stelle entscheidet vorab das Krankenhaus, ob die Daten dieses Patienten weitergeleitet werden sollen oder nicht. Demnach wird dem Patienten anschließend die entsprechende Einwilligungserklärung vorgelegt.
(Die erweiterte Einwilligungserklärung wird dem Krankenhaus nur dann zur Verfügung gestellt, wenn die verantwortliche Leitung des Krankenhauses und der Abteilung eine Datenweiterleitung an das TAVI-Register prinzipiell beantragt hat.)