Auf Wunsch der verantwortlichen Mitarbeiter im
Krankenhaus und bei Vorliegen einer Einverständniserklärung
des Patienten können die Daten dieses Patienten anonymisiert an
das TAVI-Register beim IHF weiter geleitet werden.
Für die Weiterleitung der Daten ist die Unterschrift des Patienten
Voraussetzung, die in einer entsprechenden erweiterten
Einwilligungserklärung (zum Dt. Aortenklappenregister und
TAVI-Register) gegeben wird. An dieser Stelle entscheidet vorab das
Krankenhaus, ob die Daten dieses Patienten weitergeleitet werden sollen
oder nicht. Demnach wird dem Patienten anschließend die
entsprechende Einwilligungserklärung vorgelegt.
(Die erweiterte Einwilligungserklärung wird dem Krankenhaus nur
dann zur Verfügung gestellt, wenn die verantwortliche Leitung des
Krankenhauses und der Abteilung eine Datenweiterleitung an das
TAVI-Register prinzipiell beantragt hat.)